Servicefahrer unterwegs für die Patienten.

Servicecenter

Persönliche Unterstützung und kompetente Beratung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine zusätzlichen Stromkosten abrechnen?

Die Stromkosten sind gegebenenfalls durch Ihren Kostenträger erstattungsfähig. Wir unterstützen Sie gern dabei.

Bitte notieren Sie bei Annahme und Abgabe des Geräts die Betriebsstunden und setzen Sie sich anschließend mit Ihrem Kostenträger in Verbindung, um die Erstattung zu beantragen.

Welche Sauerstofftherapie ist die Richtige für mich?

Sprechen Sie Ihre individuellen Bedürfnisse mit Ihrem Facharzt durch, bevor er/sie ein Rezept ausstellt. Haben Sie das Rezept erhalten, übernehmen wir gern die Lieferung und Abwicklung mit Ihrem Kostenträger und unterstützen Sie dabei, das Hilfsmittel optimal zu nutzen.

Ab wann ist man zuzahlungsbefreit?

Es ist möglich, Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, wenn Ihre Zuzahlungen 2 % des Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen übersteigen (bei chronisch Kranken 1 %). Nach Genehmigung der Befreiung erhalten Sie den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag am Jahresende zurück.

Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

Bei wirtschaftlicher Aufzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, um ein höherwertiges Produkt zu erhalten als das Standard-Hilfsmittel, was der Kostenträger übernimmt. Möchten Sie ein besonderes Modell oder eine bessere Qualität haben, die nicht medizinisch notwendig ist, müssen Sie die Differenz selbst tragen.

Welches Wasser darf ich für den Befeuchter benutzen?

Füllen Sie den Befeuchter täglich mit frischem, abgekochtem und abgekühltem Wasser oder mit destilliertem Wasser. Bei Bedarf die Wasserkammer entkalken.
Medizinisch destilliertes Wasser führen wir in unserem Sortiment und liefern es gerne auf Rechnung zu Ihnen nach Hause.

Mitarbeiterin Westfalen Medical GmbH.

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